Hinweis:
Aus Gründen des Leseflusses wird im Folgenden teilweise die Kindertagespflege mit KTP und die Kindertagespflegeperson mit TPP abgekürzt. Ebenso wird der Begriff Eltern für alle Familienkonstellationen verwendet.
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn auch die Eltern einen Antrag bei uns stellen. Die Betreuungsstunden und die Eingewöhnung werden von den Eltern und der Kindertagespflegeperson gemeinsam mitgeteilt.