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Antrag der Kindertagespflegeperson auf Geldleistungen

Hinweis:

 

Aus Gründen des Leseflusses wird im Folgenden teilweise die Kindertagespflege mit KTP und die Kindertagespflegeperson mit TPP abgekürzt. Ebenso wird der Begriff Eltern für alle Familienkonstellationen verwendet.


Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn auch die Eltern einen Antrag bei uns stellen. Die Betreuungsstunden und die Eingewöhnung werden von den Eltern und der Kindertagespflegeperson gemeinsam mitgeteilt.

1. Betreutes Kind in Kindertagespflege

Bitte füllen Sie für jedes betreute Kind einen separaten Antrag aus.

Ihre Daten

Identitätsnachweis


Anschrift der geeignerten Räume angeben:

3. Bankverbindung

Die angegebene Bankverbindung wird für die Auszahlung der laufenden Geldleistung verwendet. Bitte beachte Sie, dass für jede Person nur eine Bankverbindung erfasst weden kann. Diese Bankverbindung wird für alle Vorgänge im Kreisjugendamt verwendet.

Im Fall einer Abtretung bitter hier Abtretungsvertrag hochladen.

4. Verwandschaftsverhältnis
5. Erlaubnis zur Kindertagespflege

Hinweis:

 

Die Kosten können nur übernommen werden, wenn die TPP über eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII verfügt. Die Erlaubnis erteilt das für den Wohnort der TPP zuständige Jugendamt. 
Im Rems-Murr-Kreis wird die Geeignetheit zur Erlangung einer Erlaubnis zur KTP von den örtlichen Tageselternvereinen überprüft. Die Kontaktdaten der Tageselternvereine finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt "Ihr persönlicher Kontakt vor Ort".

6. Erläuterungen

Förderung der Kindertagespflege
Die Förderung der KTP durch das Kreisjugendamt wird als erweiterte Hilfe erbracht, d.h. dass die laufende Geldleistung direkt an die TPP gezahlt wird. Die Eltern werden durch die Erhebung eines Kostenbeitrages an den Kosten der KTP beteiligt.

Zuschüsse zur Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und Unfallversicherung
Die Zuschüsse werden getrennt von der laufenden Geldleistung bearbeitet, da die Zuschüsse nur einmal je TPP bewilligt werden. Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich kalenderjährlich oder -halbjährlich im Nachhinein. Antragsvordrucke können beim Kreisjugendamt angefordert oder im Internet heruntergeladen werden.

Unwahre oder unvollständige Angaben

Alle Angaben auf diesem Antrag und den dazugehörigen Anlagen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen. Durch falsche und/oder unvollständige Angaben erlangte Leistungen können jederzeit zurückgefordert werden. Zudem ist in diesem Fall eine strafrechtliche Verfolgung möglich.

Informationen und Merkblätter zur Kindertagespflege

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Merkblätter zur Kindertagespflege finden Sie ebenfalls im auf der Homepage des Landratsamtes.

7. Ergänzungen und Hinweise zum Antrag:
8. Abschlusserklärung

REMS-MURR-KREIS

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