Für nicht durch das Kreisjugendamt geförderte Kindertagespflegeverhältnisse (private Kindertagespflege) wird kein Zuschuss gewährt. Es ist daher mindestens ein Kind anzugeben, das im gesamten Antragszeitraum betreut wurde. Wird der Zeitraum nicht vollständig abgedeckt, sind weitere Kinder zu ergänzen, ggf. ist eine separate Übersicht beizulegen.
Folgendes Kind wurde im Antragszeitraum in Kindertagespflege betreut: