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Antrag auf einen Zuschuss zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Alterssicherung

Daten Antragsteller
Zuschüsse
Berechtigung zur Förderung
Abschlusserklärung und Versand

Der Zuschuss wird grundsätzlich halbjährlich oder jährlich im Nachhinein auf Nachweis bewilligt. Der Zuschuss wird nur einmal je Kindertagesperson bewilligt. Die möglichen Zuschussbeträge können sich ändern, es besteht insofern kein Bestandschutz.

1. Daten der Kindertagespflegeperson

Daten des Arbeitgebers der Kindertagespflegeperson

2. Bankverbindung

 

Bitte beachten Sie, dass für jede Person nur eine Bankverbindung erfasst werden kann. Diese Bankverbindung wird für alle Vorgänge im Kreisjugendamt verwendet.

3. Zuschuss

Alterssicherung

Antrag für den Zeitraum:

von

bis

Für Selbständige: Bitte laden Sie einen Nachweis in Form Ihres vollständigen Beitragsbescheids der Deutschen Rentenversicherung hoch.

 

Für Arbeitgeber: Bitte laden Sie einen Nachweis über die Höhe der monatlichen Arbeitgeberbeiträge (Lohnbe-scheinigungen, Bescheide der Beitragseinzugstelle o.ä.) hoch.

Als Anlageformen kommen freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in eine private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht oder in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ohne Kapitalwahlrecht („Riesterrente“) in Betracht.

Die Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand muss vertraglich ausgeschlossen sein. Maßgeblich ist der nach den jeweils geltenden gesetzlichen, tarifvertraglichen, vertraglichen oder persönlichen Umständen frühestmögliche Ruhestandseintritt.

Kranken- und Pflegeversicherung

Antrag für den Zeitraum:

von

bis

Für Selbständige: Bitte laden Sie den Nachweis in Form des vollständigen Beitragsbescheids der Krankenkasse hoch.

 

Für Arbeitgeber: Bitte laden Sie einen Nachweis über die Höhe der monatlichen Arbeitgeberbeiträge (Lohnbescheinigungen, Bescheide der Beitragseinzugstelle, Krankenversicherung o.ä.) hoch.

Für den hälftigen Zuschuss zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung der KTPP, wird der Mindestbeitrag (zzgl. des Zuschlags für Krankengeldanspruch) der örtlichen AOK herangezogen, soweit keine Vergleichsberechnung vorgelegt wird. Vergleichsberechnungen sind schriftliche Mitteilungen einer gesetzlichen Krankenkasse über die Beitragshöhe, die sich dort aufgrund Ihres Einkommens ergeben würde. Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bemisst sich an der Anzahl der eigenen Kinder unter 25 Jahren. Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer Kinder an, welche noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht haben.

Unfallversicherung

Für Selbständige: Bitte laden Sie den Nachweis in Form des vollständigen Beitragsbescheides der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hoch.

 

Für Arbeitgeber: Bitte laden Sie einen Nachweis über die Höhe der monatlichen Arbeitgeberbeiträge (Lohnbescheinigungen, Bescheide der Beitragseinzugstelle o.ä.) hoch.

4. Berechtigung zur Förderung

Für nicht durch das Kreisjugendamt geförderte Kindertagespflegeverhältnisse (private Kindertagespflege) wird kein Zuschuss gewährt. Es ist daher mindestens ein Kind anzugeben, das im gesamten Antragszeitraum betreut wurde. Wird der Zeitraum nicht vollständig abgedeckt, sind weitere Kinder zu ergänzen, ggf. ist eine separate Übersicht beizulegen.

 

 

Folgendes Kind wurde im Antragszeitraum in Kindertagespflege betreut:

5. Abschlusserklärung und Mailversand:

REMS-MURR-KREIS

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