Beispiel:
Wird ein Pferd von Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) nach Zürich in die Schweiz verkauft, so muss der Empfänger des Pferds vom Züricher Veterinäramt als Equine establishment in Traces angelegt werden. Wird das Pferd von einem/er privaten/gewerblichen TransporteurIn transportiert, so muss auch diese/r von der Behörde in Traces angelegt werden, wo das Gewerbe angemeldet ist oder sich der Wohnort (bei privaten Transporteuren) befindet.